Das IBEX26 Event – TRANSPORTBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen regeln den optionalen Motorradtransportdienst, der von Legendary Productions s.r.o. („dem Veranstalter“) für Teilnehmer von IBEX26 – The Iberia Experience („dem Kunden“) zwischen einem offiziellen IBEX26 Abhol- & Rückgabepunkt und Indian Alicante, Spanien, angeboten wird.

2. Inbegriffene Leistungen

Rücktransport auf der Straße, Verpackung und Verzurrung, Allgefahren-Transportversicherung, ein fotografisches Zustandsprotokoll bei Übergabe und Rückgabe sowie Entpacken bei Rückgabe, wie auf der Produktseite beschrieben.

3. Buchung und Zahlung

3.1 Der Transport wird zum Zeitpunkt des Kaufs vollständig über iberia-experience.eu gebucht und bezahlt.

3.2 Der Transport steht Fahrern mit einer bestätigten IBEX26-Buchung zur Verfügung.

3.3 Die Buchung endet spätestens 2 Wochen vor Beginn von IBEX26 – bis zum 16. September 2026. Nach diesem Datum werden die Kisten an die Abholhändler versandt und es können keine weiteren Buchungen angenommen werden.

3.4 Der Übergabetermin des Motorrads am gewählten Abholpunkt wird 2 bis 3 Wochen vor Beginn von IBEX26 (30. September 2026) organisiert. Der Veranstalter bestätigt dem Kunden den genauen Termin spätestens 7 Tage vorher.

3.5 Der Rückgabetermin des Motorrads am gewählten Abholpunkt wird 2 bis 3 Wochen nach Ende von IBEX26 (4. Oktober 2026) organisiert. Der Veranstalter bestätigt dem Kunden den genauen Termin spätestens 7 Tage vorher.

4. Stornierung durch den Kunden

4.1 Stornierung vor Versand der Kiste an den Abholhändler: 100 % Rückerstattung, abzüglich einer Verwaltungs- und Bankgebühr von 35 €.

4.2 Stornierung nach Versand der Kiste an den Abholhändler: 80 % Rückerstattung. Die verbleibenden 20 % decken die Rückholung der bereits gelieferten Kiste ab.

4.3 Zur Stornierung kontaktiert der Kunde den Veranstalter unter info@iberia-experience.eu.

5. Stornierung und Konsolidierung durch den Veranstalter

5.1 Erreicht ein Abholpunkt bis zum 16. September 2026 nicht die Mindestanzahl von 3 gebuchten Motorrädern, kann der Veranstalter betroffene Buchungen auf den nächstgelegenen verfügbaren Abholpunkt konsolidieren oder die Transportgebühr nach Wahl des Kunden vollständig erstatten.

5.2 Wird ein als „Bestätigung ausstehend“ gekennzeichneter Abholpunkt bis zum 16. September 2026 nicht bestätigt, erstattet der Veranstalter die Transportgebühr vollständig.

5.3 Unter 5.1 oder 5.2 fallen keine Verwaltungsgebühren an, da die Stornierung nicht vom Kunden initiiert wird. Die IBEX26-Buchung des Kunden bleibt in beiden Fällen unberührt.

6. Versicherung

6.1 Das Motorrad ist durch eine Allgefahren-Transportversicherung (tous risques) zum vollen Wiederbeschaffungswert versichert, basierend auf dem vom Kunden deklarierten und zum Zeitpunkt der Versandannahme akzeptierten Wert.

6.2 Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Buchung einen genauen Wert für das Motorrad angeben.

6.3 Persönliche Ausrüstung, die in Satteltaschen, einem Topcase oder auf einem festen hinteren Gepäckträger gemäß Artikel 8.6 transportiert wird, ist von dieser Versicherung nicht abgedeckt.

7. Reklamationen

7.1 Jegliche Ansprüche wegen Schäden, die während des Transports entstehen, sind vom Kunden gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

7.2 Die Haftung des Veranstalters gemäß diesem Artikel ist auf den Betrag begrenzt, den er vom Spediteur im Rahmen dessen eigener Transportversicherung erhält.

8. Vorbereitungsanforderungen

Folgendes muss bei der Übergabe des Motorrads erfüllt sein. Ein Motorrad, das diese Anforderungen nicht erfüllt, kann bei der Übergabe abgelehnt werden – siehe Artikel 9.

8.1 Kraftstoff: normales Fahrniveau. Keine spezifische Einschränkung.

8.2 Alarm: ausgeschaltet.

8.3 Batterie: angeschlossen lassen.

8.4 Windschutzscheibe: kein Ausbau erforderlich. Am Motorrad montiert lassen. Falls elektrisch verstellbar, für den Transport in die niedrigste Position bringen.

8.5 Koffer, Satteltaschen und Topcases: am Motorrad montiert lassen. Voll ausgestattete und schwergewichtige Modelle werden in einer speziell für sie dimensionierten Kiste transportiert.

8.6 Persönliche Ausrüstung: darf nur in Satteltaschen, einem Topcase oder auf einem hinteren Gepäckträger befestigt transportiert werden. Nicht versichert – siehe Artikel 6.3.

8.7 Schlüssel: Der Originalschlüssel oder Funkschlüssel – kein Ersatzschlüssel – wird bei der Übergabe dem Händler übergeben und verbleibt für die gesamte Reise am Motorrad, gesichert mit einem Befestigungsband am linken Lenkergriff. Der Kunde erhält ihn mit dem Motorrad bei Indian Alicante, gibt ihn für die Rückreise mit dem Motorrad zurück und holt ihn mit dem Motorrad beim Abholhändler ab.

8.8 Verboten: Action-Kameras (GoPro, Insta360 oder ähnliche), die während des Transports am Motorrad montiert sind.

8.9 Verboten: jegliche Halterung, Stange oder Mast, die die ursprüngliche Länge, Höhe oder Breite des Motorrads überschreitet.

9. Nichteinhaltung durch den Kunden und versäumte Termine

9.1 — Nichteinhaltung bei der Übergabe

Erfüllt ein Motorrad bei der Übergabe die Anforderungen von Artikel 8 nicht, hat der Händler das Recht, es abzulehnen. In diesem Fall wird die Buchung als Stornierung durch den Kunden gemäß Artikel 4 behandelt, wobei der zu diesem Zeitpunkt geltende Erstattungssatz angewendet wird.

9.2 — Verpasste Übergabe

Falls der Kunde das Motorrad am bestätigten Übergabetermin nicht beim Abholhändler abliefert, können zusätzlich zum bereits bezahlten Preis weitere Transport- und gegebenenfalls Lagerkosten berechnet werden. Jeder Fall wird individuell behandelt, wobei der Veranstalter bestrebt ist, die bestmögliche Lösung für den Kunden zu finden. Ein neuer Übergabetermin kann nur vereinbart werden, wenn die Kiste des Händlers noch nicht nach Alicante versandt wurde; sobald sie versandt wurde, wird die Buchung als Stornierung durch den Kunden gemäß Artikel 4 behandelt, wobei der zu diesem Zeitpunkt geltende Erstattungssatz angewendet wird.

Der Kunde muss den Veranstalter so schnell wie möglich benachrichtigen, wenn der Übergabetermin nicht eingehalten werden kann, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann, falls der Zeitplan dies noch zulässt.

9.3 — Verpasste Abholung bei Rückgabe

Falls der Kunde das Motorrad am bestätigten Rückgabetermin nicht beim Abholhändler abholt, können zusätzlich zum bereits bezahlten Preis weitere Transport- und gegebenenfalls Lagerkosten berechnet werden. Jeder Fall wird individuell behandelt, wobei der Veranstalter bestrebt ist, die bestmögliche Lösung für den Kunden zu finden. Die Kosten hängen von der tatsächlichen Möglichkeit ab, einen neuen Abholtermin über denselben oder einen vergleichbaren Abholpunkt zu vereinbaren, und werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

Der Kunde muss den Veranstalter so schnell wie möglich benachrichtigen, wenn der Rückgabetermin nicht eingehalten werden kann, damit ein neuer Termin mit dem Händler und dem Spediteur vereinbart werden kann.

10. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung, die durch ein Ereignis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht wird, einschließlich Streik, extreme Wetterbedingungen, Straßensperrung, zivile Unruhen oder staatliche Beschränkungen, vorausgesetzt, die andere Partei wird unverzüglich benachrichtigt.

11. Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Die Parteien streben eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten an; andernfalls haben die zuständigen Gerichte in Prag die ausschließliche Zuständigkeit.

Zuletzt aktualisiert: 09. August 2026